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Wer ist für mich zuständig? Anträge stellen ohne verrückt zu werden

Das Bild zeigt einen Mann mit dunklem Haar und Bart, der eine Brille auf dem Kopf trägt. Er sitzt an einem Tisch und hält ein Blatt Papier in der Hand. Mit der anderen Hand bedeckt er sein Gesicht, es wirkt so als ob er gestresst oder frustriert ist. Im Hintergrund ist eine verschwommene Küche zu sehen, einschließlich eines Wasserkochers

Datum: Do., 13.02.2025 (Tagesveranstaltung)

Zeit: 10:00 Uhr - 14:00 Uhr
Wo: Online

Dozent/in: wird noch bekannt gegeben

Seminar ID: 20230041

Beschreibung

Ziel des Workshops:

Die soziale Gesetzgebung ist im Grunde verständlich aufgebaut. Sie bietet für jede Situation etwas an. Da es in der Hauptsache Ermessens- und Einzelfallentscheidungen sind, wird es oft unübersichtlich. Wir zeigen Ihnen wie eine Zuständigkeitsklärung funktioniert, wie Anträge zu stellen sind und wie ich mich verhalte, wenn es im Verfahren stockt oder nicht im gewünschten Ergebnis mündet.

Zielgruppe:

  • All diejenigen die für sich und andere Leistungen aus der sozialen Gesetzgebung benötigen
  • Mitarbeiter von Beratungsstellen die im Rahmen der sozialen Gesetzgebung beraten
  • Studenten der sozialen Arbeit
  • Sonstige Interessierte die sich für die soziale Gesetzgebung interessieren

Nutzen:

  • Sie lernen wie die soziale Gesetzgebung aufgebaut ist
  • Welche Begriffe und Definitionen wofür verwendet werden
  • Wie ich Bedarfe ermitteln
  • Wie Anträge zu stellen sind und welche Unterlagen dazugehören
  • Welche Regeln es hinsichtlich des Verfahrens gibt
  • Die Zuständigkeitsklärung
  • Wie das Verfahren vom Antrag bis zur möglichen Klage funktioniert und welche Fristen gelten
  • Klassische Verhaltensmuster und Argumentationen der Leistungsträger

freie Plätze: 20 / 20

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